Wir brauchen die Unterstützung aller Arbeitgeber unserer Einsatzkräfte. Im Ehrenamt wird die Ausbildung in der Freizeit absolviert, aber für Einsätze und Weiterbildungen an unseren Ausbildungszentren sind Freistellungen nötig. Die Helferinnen und Helfer werden also während ihrer eigentlichen Arbeitszeit für das Technische Hilfswerk im Bevölkerungsschutz tätig. Die Freistellung für den Einsatz im THW ist im „THW Gesetz“ geregelt.
Dabei profitieren beide Seiten vom Engagement im THW. Unsere Helferinnen und Helfer erlangen wertvolle Qualifikationen und entwickeln sich persönlich weiter. Dies kann auch für den Arbeitgeber von großem Nutzen sein.
Wenn Beschäftigte nicht auf Arbeit erscheinen können, entstehen natürlich Aufwände für die Betriebsstätte. Diese gleicht das THW auf Antrag aus. Die Einsatzkräfte haben Informationen zu ihrer Arbeitsstelle beim THW hinterlegt, so dass sich unsere THW-Verwaltung im Einsatzfall meldet und alle nötigen Informationen und Formulare zur Verfügung stellt.
Die großen Einsätze wie das Hochwasser im Süden Sachsen-Anhalts 2024, die Corona-Pandemie oder die Flut im Ahrtal 2021 – aber auch die kleinen regionalen Unterstützungen – wären ohne die Hilfe der Arbeitgeber nicht möglich. Dafür möchten wir danken.
Gern stehen wir auch schon vor den Einsätzen für ein Informationsgespräch bereit:
Einen Überblick über die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und dem THW vermittelt der Flyer „Ihre Unterstützung hilft!“.
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THW-Gesetz 210 KB