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Hannover,

Neuer MTW-OV an den THW Ortsverband Magdeburg übergeben

VW T6 löst fast 25jährigen Mercedes Benz L409D ab

Übergabe an den Ortsbeauftragten Axel W.Moch

Am 05. Dezember 2015 fuhren zwei Magdeburger Stabsmitglieder nach Hannover zur gemeinsamen Übernahme von insgesamt dreißig neuen Volkswagen Transportern T6. Unerwartet bekamen wir einen neuen MTW-OV zugesprochen, der aus EU-Fördermitteln durch das THW sonderbeschafft werden konnte. Die Volkswagen AG hatte einen durchaus sportlichen Zeitplan zu bewältigen, da der T6 ja erst Mitte 2015 ins Portfolio aufgenommen wurde. Unser Neuer ist mit sehr vielen Annehmlichkeiten und besonderen Einbauten speziell für BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) ausgerüstet und wird in Magdeburg hoffentlich lange und unfallfrei seinen Dienst tun. Angetrieben von einen sparsamen 2,0l Turbodiesel mit 110kW(150PS), Euro6 Einstufung und geschaltet von einen 7-Gang Doppelkupplungsgetriebe ist der Transporter mit acht Sitzplätzen auch voll beladen flott unterwegs. LED-Sondersignalanlage, eine zweite Batterie, Standheizung, eine Klimaanlage und eine Anhängerkupplung komplettieren die Ausstattung und machen aus einem simplen Transportfahrzeug ein THW-Arbeitsbienchen. Ob Personentransport, Be- oder Versorgungsfahrten, Erkundungen, oder auch mal als Anhängerzugfahrzeug für ein Boot oder einen Lastenanhänger, der Neue wird vielfältig unterwegs sein.

Die Helfer des Ortsverbandes wussten von all dem aber nichts, erst am 12.Dezember 2015 zur Jahresabschlussversammlung stand der neue T6 plötzlich auf den Hof und wurde sofort in Augenschein genommen. Die Berichterstattung der anderen Ortsverbände in den sozialen Netzwerken hatte die Versteck-Aktion nicht einfacher gemacht, unser Neuer war dort mehrfach auf Bildern zu erkennen.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.







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